Gesetzlicher Mindesturlaub
Das Bundesurlaubsgesetz sieht 24 Werktage bei einer Sechstagewoche vor. Das entspricht vier Arbeitswochen: Mindesturlaub = Arbeitstage pro Woche × 4.
Verfügbare Bezugsjahre: 2022–2026.
Wichtige rechtliche Grenzen
Der zeitanteilige Wert von 1/12 je vollem Monat gilt nur in bestimmten Eintritts- und Austrittsfällen. Wartezeit, Austrittsdatum, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Elternzeit und Übertragungen können den Anspruch ändern.
Lernschätzung; keine Rechts-, Lohn- oder Steuerberatung.